Nordisk Büro | Corporate Communications

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nordisk Büro Plus GmbH


1. Allgemeines
Die Nordisk Büro Plus GmbH erbringt ihre Leistungen, d.h. Events, Veranstaltungen, für ihre Vertragspartner aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Nordisk Büro Plus GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Kunde sendet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlages (Ziff. 2) unterschrieben an Nordisk Büro Plus GmbH zurück.

2. Kostenvoranschlag
Bei Auftragsanfrage erstellt die Nordisk Büro Plus GmbH auf Basis der Kundenanforderungen einen Kostenvoranschlag. Alle im Kostenvoranschlag der Nordisk Büro Plus GmbH genannten Kosten, insbesondere Fremdkosten für die Produktion, sind Cirka-Kosten und können in der tatsächlichen Höhe von denen im Kostenvoranschlag genannten Kosten um bis zu 10 % nach oben abweichen. Personal und Getränke werden nach effektivem Aufwand bzw. Verbrauch berechnet. Kosten für Kuriere, Farbausdrucke, Proofs und ähnliches werden nach effektivem Aufwand berechnet.

Fremdkosten, welche durch die Nordisk Büro Plus GmbH abgewickelt und weiterberechnet werden, unterliegen grundsätzlich einem Handlungsaufschlag, welche auf den Netto Preis der Fremdkosten hinzugerechnet wird.

Die Nordisk Büro Plus GmbH unterliegt keinerlei Offenbarungsverpflichtung gegenüber ihren Kunden im Hinblick auf Einkaufsquellen und Einkaufspreise.

3. Vertragsabschluß
Auf Basis des Kostenvoranschlages erteilt der Kunde den Auftrag, dessen letzte Fassung ist Mitbestandteil des Vertrages zwischen Auftraggeber und der Nordisk Büro Plus GmbH. Jede Änderung des Auftrages bzw. Anfrageinhaltes bedarf der Schriftform und bedingt einen neuen Kostenvoranschlag durch die Nordisk Büro Plus GmbH.

4. Aufträge im Printbereich
Die gesamte Lieferung entspricht in Wiedergabe und Ausführung qualitativ den getroffenen Vereinbarungen (Andruck, Papier- bzw. Blindmuster etc.). Bei Abweichungen haftet der Auftragnehmer ohne Rücksicht darauf, ob er oder ein Unterlieferant die Abweichung verursacht. Sind auch nur Teile der Lieferung mangelhaft, so kann die Nordisk Büro Plus GmbH die gesamte Lieferung beanstanden; Druckfehler gelten als mangelhafte Leistung. Bei Druckaufträgen werden Über- oder Unterschreitungen der Auftragsmenge nur in Ausnahmefällen hingenommen (höchstens 5 % der Abweichungen). Die Abnahme von Mehrlieferungen erfolgt nur nach vorheriger, gesonderter Vereinbarung und gegen Gewährung eines zusätzlichen Preisnachlasses.

5. Zahlungsbedingungen
Die genannten Kosten bzw. Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Die Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, daß die Nordisk Büro Plus GmbH spätestens 14 Tage nach Beendigung des Auftrages über den Betrag verfügen kann. Bei Auftragserteilung werden innerhalb von fünf Tagen nach Auftragserteilung 50 % der über die Nordisk Büro Plus GmbH abzuwickelnden Kosten fällig. Grundlage für die Berechnung ist der Kostenvoranschlag (es zählt jeweils der Zahlungseingang auf dem Konto der Nordisk Büro Plus GmbH). Die restlichen 50 % unmittelbar mit Beendigung des Auftrages. Der Auftrag ist mit Lieferung der vertraglich festgelegten Punkte beendet.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die Nordisk Büro Plus GmbH berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und die gesamte Vergütung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit zu verlangen.

Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Im Falle des Verzuges sind 10 % Zinsen zu zahlen.

6. Rücktritt
Tritt der Auftraggeber vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung vom Auftrag zurück, so werden von der Nordisk Büro Plus GmbH folgende Stornogebühren erhoben:....

• bis 6 Monate vor der Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 10%,
• ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 50%,
• ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 60%,
• ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 80%,
• ab 1 Woche vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 100%.

7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Nordisk Büro Plus GmbH, die Veranstaltung bzw. den Auftrag um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

8. Urheberrechte
Sämtliche Urheberrechte verbleiben grundsätzlich bei der Nordisk Büro Plus GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wurde dem Auftragnehmer die Nutzung der Rechte für eine oder mehrere Veranstaltungen übertragen, ist hiermit kein Übergang der Urheberrechte als solche auf den Auftraggeber verbunden.

9. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen
Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, daß während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen sowie jede Art von Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträgern zu gewerblichen Zwecken unterbleiben, es sei denn, dies wurde von der Nordisk Büro Plus GmbH ausdrücklich schriftlich genehmigt.

10. Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund dieses Auftrages erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Nordisk Büro Plus GmbH elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten Daten an Dritte weiterzuleiten.

11. Konventionalstrafe und Schadenersatz
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag, insbesondere Ziff. 7 und 8, wird dem Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung auferlegt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruches wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

12. Haftung
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an den benutzten Gebäuden, Räumen, Einrichtungen, Zelten, Plätzen und dergleichen sowie an verwendeten oder zur Aufbewahrung überlassenen Sachen oder Tieren, die durch den Auftraggeber oder durch seine Mitarbeiter oder Gäste herbeigeführt wurden. Dies gilt insbesondere für die durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter oder Gäste entstandenen Glasbruch.

Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Vernichtung und Abhandenkommen von ausgestellten Sachen und Tieren sowie der Ausstellungsstände und Einrichtungen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit zum Abschluß ausreichender Versicherungen. Der Abschluß der Versicherung ist vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Events nachzuweisen.

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

13. Leistungen Dritter
Von Nordisk Büro Plus GmbH eingeschaltete Künstler oder Dritte sind nicht deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Die diesbezüglichen Verträge werden ausschließlich im Namen des Auftraggebers abgeschlossen. Insoweit wird die Firma Nordisk Büro Plus GmbH lediglich als Vermittler tätig.

Für die engagierten Künstler oder Dritte und für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten übernimmt die Nordisk Büro Plus GmbH keine Haftung.

14. Gema
Die Nordisk Büro Plus GmbH verpflichtet sich, alle Veranstaltungen mit Musikaufführungen bei der Gema anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Die Gema-Gebühren sind im vereinbarten Preis enthalten.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

16. Nebenabreden
Vereinbarungen, welche den Vertrag abändern, ergänzen, oder aufheben, bedürfen der Schriftform. Ebenso wie die Aufhebung des Schriftformzwangs.

17. Wirksamkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.


info@nordisk-buero.com